AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 04/2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen im Rahmen von Buchungen zu Fotokursen, die über Fototrainer4you – Rainer Hoffmann im Folgenden „Anbieter“ – und dem Kunden – im Folgenden „Kunde“ – geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise

(1) Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss, Anmeldung

(1) Sämtliche Angebote des Anbieters stellen lediglich eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar, dem Anbieter ein entsprechendes Kaufangebot zu unterbreiten. Sobald der Anbieter die Anmeldung des Kunden zum Fotokurs erhalten hat, erhält der Kunde zunächst eine unverbindliche Eingangsbestätigung der Anmeldung. Dies stellt noch nicht die Annahme der Anmeldung zum Fotoworkshop dar. Nach Eingang der Anmeldung wird der Anbieter diese kurzfristig prüfen und dem Kunden in der Regel innerhalb von 3 Werktagen antworten, ob er die Anmeldung in eine verbindliche Buchung zum Fotoworkshop umwandelt und damit die Teilnahme des Kunden am Fotoworkshop annimmt (Buchung bzw. Buchungsbestätigung). In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass eine Antwort auch längere Zeit dauert, wenn beispielsweise der Anbieter außer Haus ist. Der Bestellvorgang des Anbieters funktioniert wie folgt:

(2) Der Kunde kann aus dem Angebot an Fotokursen des Anbieters Veranstaltungen auswählen und sich über den Button „Buchen“ anmelden. Mit dem Ausfüllen und Abschicken der Anmeldung über die im Verlauf der Anmeldeprozedur erscheinenden Formulare gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zur Buchung der Leistung ab („Anmeldung“). Vor Abschicken der Anmeldung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Ankreuzen der Checkbox „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiere Sie.“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(3) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Anmeldung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Anmeldung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags zur Buchung des Fotoworkshops dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande („Buchungsbestätigung“), die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird.

§ 3 Vertragsgegenstand, Verfügbarkeit, Warteliste, Programmänderung

(1) Vertragsgegenstand ist der im Rahmen der Anmeldung vom Kunden spezifizierte und in der Buchungsbestätigung genannte Fotoworkshop zu den genannten Endpreisen. Fehler und Irrtümer dort sind vorbehalten.

(2) Sind zum Zeitpunkt der Buchungsbestätgung der Anmeldung des Kunden keine Plätze bei dem von ihm ausgewählten Fotoworkshop verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in Form einer Email mit („Nachträgliche Eintragung auf die Wateliste“). Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn zwischen der Anmeldung und der Buchungsbestätigung durch den Anbieter eine Anzahl von Anmeldungen zu dem Fotoworkshop eingegangen ist, die die Gesamtteilnehmerzahl überschreitet. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bestätigt.

(3) Sind die Teilnehmerplätze des vom Kunden gewünschten Fotoworkshops erschöpft, hat der Kunde die Möglichkeit sich auf eine Warteliste einzutragen. Diese Eintragung ist unverbindlich und stellt keinen Anspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung dar. Wird ein Platz bei dem gewünschten Fotoworkshop frei, so bietet der Anbieter dem ersten Kunden auf der Warteliste den frei gewordenen Platz zur Stellung eines Antrags zur Buchung der Veranstaltung („Anmeldung“) an. Dieser Antrag wird anschließend wie unter § 2 beschrieben vom Anbieter bestätigt. Lehnt der erste Kunde auf der Warteliste ab, so wendet sich der Anbieter an den nächsten Kunden auf der Warteliste.

(4) Die Änderung des Inhalts der Veranstaltung ist in Ausnahmefällen möglich.

§ 4 Preise

Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 Zahlungsmodalitäten, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde kann die Zahlung per Überweisung vornehmen.

(2) Die Zahlung des Kurspreises ist spätestens 10 Banktage vor dem Beginn der Veranstaltung fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(3) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

(4) Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die gerichtlich festgestellt, unbestritten oder durch den Anbieter schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn die dem zugrunde liegenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.

§ 6 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Rücktritt durch den Anbieter

(1) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von der Buchung zurücktreten („Stornierung“). Dieser Rücktritt ist dem Anbieter schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Im Falle des Rücktritts berechnet Ihnen der Anbieter eine Aufwandspauschale im Verhältnis zum Preis des Fotokurses nach der nachfolgenden Staffelung:

bis zum 60. Tag vor Beginn der Veranstaltun: 10 %

bis zum 30. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 20 %

bis zum 15. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 40 %

ab dem 15. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 70 %

am Tag der Veranstaltung: 100 %

(2) Der Kunde kann dem Anbieter nachweisen, dass die pauschalen Kosten nicht oder in einer wesentlich geringeren Höhe entstanden sind. Sollten durch den Rücktritt dem Anbieter höhere Kosten entstanden sein, kann er diese gegenüber dem Kunden geltend machen. Der Kunde ist dann verpflichtet die tatsächlich angefallenen Kosten zu bezahlen.
Tritt der Kunde nicht rechtzeitig von der Buchung zurück, macht von der Umbuchungsmöglichkeit auf eine andere Veranstaltung des Anbieters gebrauch oder benennt einen Ersatzteilnehmer, ist der Kunde verpflichtet die gesamte Kursgebühr zu bezahlen. Etwaige schon gezahlte Preise werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

(3) Nach Abschluss des Vertrages besteht grundsätzlich kein Recht auf Änderung des Vertragsgegenstands. Wünscht der Kunde eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung des Anbieters, so ist dies bis zu 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. In diesem Fall berechnet der Anbieter eine pauschale Gebühr in Höhe von € 25. Die alternative Veranstaltung des Anbieters muss in diesem Fall den gleichen oder eine höheren Preis als die ursprüngliche Veranstaltung haben. Erfolgt der Eingang des Umbuchungswunschs nicht vor der genannten Frist, so wird dem Kunden Pauschale gemäß § 6 Absatz 1 berechnet. Entstehen dem Anbieter durch die Umbuchung höhere Kosten, können diese vom Anbieter geltend gemacht werden.

(4) Der Anbieter kann die Veranstaltung kurzfristig absagen, wenn sich wesentliche Änderungen ergaben haben oder die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Zu den wesentlichen Änderungen zählt auch die kurzfristige Erkrankung des Fototrainers oder dessen sonstige Nicht-Verfügbarkeit aus begründetem Anlass. Muss eine Veranstaltung durch den Anbieter abgesagt werden, werden bereits gezahlte Beträge den Kunden umgehend zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind, außer in vorsätzlich grob fahrlässigem Verhalten durch den Anbieter, ausgeschlossen.

§ 7 Haftung, Haftung der Kunden

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des § 7 Absatz 1 haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser grob fahrlässig verursacht wurde.

(3) Wesentliche Vertragspflichten im Sinne des § 7 Absatz 1 sind die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Die Einschränkungen der Abs 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(5) Kunden können während der Veranstaltung Fotoapparate, Objektive und Fotozubehör („Testequipment“) zur Verfügung gestellt bekommen. Für Schäden an diesen Geräten haftet der Kunde auch bei leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Geräte, die der Anbieter zur Durchführung der Veranstaltung verwendet. Dies können beispielsweise Beamer oder die eigene Kamera, Objektive und Zubehör des Fototrainers sein, die nicht als Testequipment zur Verfügung gestellt werden. Soweit die Fotoapparateversicherung des Fototrainers (soweit vorhanden) für Schäden einspringt, begrenzt sich die Haftung des Kunden auf den von der Fotoapparateversicherung nicht übernommenen Teil („Selbstbehalt“) und einer zusätzlichen Pauschale in Höhe von 50. Der Kunde kann dem Anbieter nachweisen, dass die pauschalen Kosten nicht oder in einer wesentlich geringeren Höhe entstanden sind. Vränderungen an den zur Verfügung gestellten Gegenständen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, hat der Kunde nicht zu vertreten.

§ 8 Urheberecht

Zu den Veranstaltungen des Anbieters können Unterlagen in elektronischer oder physischer Form herausgegeben werden. Diese unterliegen dem Urheberschutz des entsprechenden Rechteinhabers – in der Regel dem Anbieter – und dürfen nicht ohne dessen ausdrückliche Genehmigung, die schriftlich zu erfolgen hat, auch nur auszugsweise vervielfältigt werden.

§ 9 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei die gesetzlichen Bestimmungen. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und die Werbungen für das Angebot des Anbieters und Fototrainer4you erforderlich ist.

(2) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten beim Anbieter zu erfragen und die weitere Gestattung der Verwendung ihrer Daten jederzeit zu widerrufen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website des Anbieters jederzeit über den Link „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.

Quelle: Rechtsanwalt Metzler – Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Internetrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen

1. Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung durch den Kunden stellt das Angebot an Rainer Hoffmann, im Folgenden „Reiseveranstalter“ genannt, dar, mit dem Reiseveranstalter einen Reisevertrag verbindlich abzuschließen.
Die Anmeldung erfolgt am einfachsten online. Hier regelt die Reihenfolge der Anmeldung die Teilnahmereihenfolge automatisch. Anmeldungen, die per E-Mail, schriftlich oder telefonisch eingehen, können durch den Reiseveranstalter nur manuell an den normalen Werktagen in das Buchungssystem eingepflegt werden. Hierbei kann der Reiseveranstalter keine Gewähr dafür übernehmen, dass noch ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, bildet erneut die Reihenfolge der Anmeldungen die Liste der Nachrückenden (Warteliste).
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Dazu ist erforderlich, dass der Anmeldende eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung für die anderen mitaufgeführten Teilnehmer übernommen hat.
Mit der Annahme durch den Reiseveranstalter kommt der Reisevertrag zustande. Die Annahme ist nicht formbedürftig. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt, kommt der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.

2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs.3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 20% fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn bzw. bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6.b) ,6.c) oder 7.a) genannten Gründen abgesagt werden kann.
2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines erfolgen.
2.3 Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Ausschreibung und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungsangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich unterrichtet wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich zu unterrichten. Er wird dem Kunden gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.3. Wegen des individuellen Zuschnitts der angebotenen Fotoreisen, können weitergehende Leistungsänderungen oder –abweichungen, die aus den örtlichen (z.B. klimatischen, baulichen o.ä.) Gegebenheiten erforderlich werden, vor Ort, mit Zustimmung aller Reiseteilnehmer erfolgen.
Insoweit entfällt dann ein Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt.
4.4. Etwaige Ansprüche aus Gewährleistung bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auswirkt, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
4.6. Im Fall der nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung muss der Reiseveranstalter den Reisenden umgehend davon in Kenntnis setzen. Ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind Preiserhöhungen nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, ist der Reisende, außer es liegt wegen einer erheblichen Änderung der Reiseleistung, ein Fall der Ziff.4.3. vor, berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten.
Andernfalls kann der Reisende, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat in diesem Fall, diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Die Rücktrittserklärung sollte der Reisende in seinem Interesse und aus Beweissicherungsgründen in jedem Fall schriftlich erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Bei Rückritt durch den Reisenden kann der Reiseveranstalter statt der konkret zu berechnenden Aufwendungen auch pauschal Ersatz dieser Aufwendungen verlangen.
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittskostenerstattung beträgt bei allen Fotoreisen mit Eigenanreise  bis 45 Tage vor Reiseantritt 20%, ab dem 44.-20. Tag vor Reiseantritt 50%, ab dem 19.-7. Tag vor Reiseantritt 85%, ab dem 6.-1. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt 95% des Reisepreises. Für die Vermittlung von Fremdleistungen (z.B. Flüge) gelten die AGBs der Veranstalter.
Gegen die oben genannten Rücktrittsentschädigungen (Stornokosten) kann sich der Reisende durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung versichern. Der Reiseveranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer solchen Versicherung.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als der von ihm geforderte Betrag.

5.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht entspricht oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Reisevertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner bezüglich des Reisepreises und für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.3 Im Falle des Rücktritts, kann der Veranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Vor Antritt der Reise kann der Reiseveranstalter in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, unter Einbeziehung der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Sollte aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten oder auf die er keinen Einfluss hat, die Reise nicht wie geplant oder gar nicht stattfinden können (z.B. wegen Erkrankung oder Verunfallung des Reiseleiters/Fotoleiters sowie Absage aus Gründen höherer Gewalt [z.B. Katastrophen, ausgerufene Notstände oder kriegerische Konflikte]), werden vorab geleistete Beträge wieder erstattet. Ein weitergehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
b) Bis 3 Wochen vor Reiseantritt
Wenn in der Reiseausschreibung für die betreffende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl. Der Reiseveranstalter ist in jedem Fall dazu verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung ohne schuldhaftes Zögern zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ist bereits früher vorauszusehen, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, unterrichtet der Reiseveranstalter den Kunden hiervon. Ein weitergehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller für den Reiseveranstalter bestehenden Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil das Reiseaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht für den Reiseveranstalter besteht nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat, z.B. Fehlkalkulation und er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
Auch in diesem Fall erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Wenn er das Ersatzangebot des Reiseveranstalters ablehnt, wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet. Ein weitergehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

a) Bei Ausfall des Reiseleiters/Fotoleiters kann der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
b) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen den Parteien je zur Hälfte zur Last. Im übrigen hat die weiteren Mehrkosten der Reisende zu tragen.

8. Haftung des Reiseveranstalters

8.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für:
1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungsträgers;
3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in der Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungs erklärt hat;
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen;

8.2 Werden im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser Leistungen eines Fremdanbieters erbracht und dem Reisenden hierfür Unterlagen  ausgehändigt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, wenn er in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung dieser Leistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen dieser Unternehmen. Auf diese ist der Reisende ausführlich hinzuweisen, sie sind ihm auf Wunsch zugänglich zu machen.
8.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linien-oder Charterverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein Beförderungsausweis ausgehändigt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, wenn er in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Auf diese ist der Reisende ausführlich hinzuweisen, sie sind ihm auf Wunsch zugänglich zu machen.

9 Gewährleistung

a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.
b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, den Mangel anzuzeigen, tritt die Minderung nicht ein.
c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen tunlichst schriftlich kündigen. Das Kündigungsrecht steht dem Reisenden auch zu, wenn ihm die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Teilleistungen entfallenden Reisepreis, wenn diese Leistungen für den Reisenden von Interesse waren.
d) Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

10. Beschränkung der Haftung

10.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

  1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstgrenzen gelten je Reise und Reisenden.
10.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen sind. Die Vermittlung von Flügen erfolgt insoweit ausdrücklich im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Fluggesellschaften. Dasselbe gilt für Hotelvermittlungen, die nicht in den Reisepreisen des Reiseveranstalters enthalten sind.

10.4 Ein Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die, auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11 Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, die örtliche Reiseleitung über seine Beanstandungen unverzüglich zu unterrichten. Diese ist beauftragt, sofern dies möglich ist für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so hat er diesbezüglich keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter in seinem Interesse und aus Beweissicherungsgründen möglichst schriftlich geltend zu machen. Wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wird, kann er Ansprüche auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Die Verjährung ist gehemmt, wenn zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen schweben betreffend den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung oder den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch die schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Gerichtsstand

Für Klagen der Reisenden gegen den Reiseveranstalter verbleibt es bei dem Sitz des Reiseveranstalters.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.